Private Kranken­ver­si­che­rung für Beamte (PKV)

Private Krankenversicherung

Für die Bürger in Deutschland besteht Kranken­ver­si­che­rungspflicht. Dabei kann zwischen einer Absicherung in der gesetzlichen oder privaten Kranken­ver­si­che­rung gewählt werden.

Welche der beiden Optionen in Frage kommt, ist von unterschiedlichen persönlichen Faktoren abhängig. Zu den Per­sonengruppen, die sich privat ver­sichern können, gehören unter anderem Beamte.

Vor der Entscheidung für oder gegen die PKV sollten dennoch einige Dinge beachtet werden. Entscheidend sind unter anderem die Leistungen und auch die Kosten der privaten Kranken­ver­si­che­rung.

Die Vorteile der privaten Kranken­ver­si­che­rung

Je nach Tarif bietet die private Kranken­ver­si­che­rung ein großes Leistungsspektrum, welches die Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung überschreitet.

Unter anderem können privat Versicherte von folgenden Vorteilen profitieren:

  • bevorzugte Behandlung und schnellere Termine bei niedergelassenen Ärzten sowie Zahnärzten aufgrund privatärztlicher Abrechnungsätze,
  • freie Arztwahl oder auch
  • bevorzugte Behandlung bei Klinikaufenthalten (z. B. Chefarztbehandlung, Ein-Bett-Zimmer).

Je nach Familienstatus sind die Beiträge in der Regel auch niedriger als in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung. Dies trifft vor allem auf Singles und Kinderlose sowie Gutverdiener zu.

Besonderheiten der privaten Kranken­ver­si­che­rung für Beamte

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn eine Beihilfe. Mit dieser übernimmt der Dienstherr 50 bis 80 Prozent der Behandlungskosten im Krankheitsfall. Die individuelle Lebenssituation hat Einfluss auf die Höhe der konkreten Erstattung. In den meisten Fällen liegt die Beihilfe für Beamte bei 50 Prozent. Eine Erhöhung des Satzes auf 70 Prozent ist beispielsweise bei zwei oder mehr zu berücksichtigenden Kindern möglich. Auch für Ehepartner steigt der Betrag auf 70 Prozent. Die konkrete Erstattungshöhe ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall.

Haben Ehe- oder Lebenspartner und Kinder kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen und sind dadurch auch nicht in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung pflichtversichert, können auch diese sich privat ver­sichern. Die Beiträge sind durch die höheren Beihilfesätze besonders günstig.

Die restlichen Gesundheitskosten nach Abzug der Beihilfe müssen Beamte selbst zahlen. Hierfür ist eine private Kranken­ver­si­che­rung als Restkostenversicherung sinnvoll. Optional wäre auch eine freiwillige gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung denkbar. Von der Versicherungspflicht sind Beamte gemäß Sozialgesetzbuch befreit. Entscheiden sie sich für die gesetzliche Kranken­ver­si­che­rung, verlieren sie ihren Anspruch auf Beihilfe.

Da sich der Beihilfesatz mit der Pensionierung erhöht, kann der Versicherungsschutz in der privaten Kranken­ver­si­che­rung zu diesem Zeitpunkt entsprechend angepasst werden. Dadurch fallen die Beiträge im Alter geringer aus.

Was gilt für Beamte in Ausbildung?

Beamte in Ausbildung können einen speziellen Anwärtertarif abschließen. Diese haben besonders günstige Beiträge, denn es erfolgt keine Bildung von Altersrückstellungen. Erfolgt nach Abschluss des Referendariats eine Verbeamtung, kann der Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Beihilfeversicherung für Beamte umgewandelt werden.

Was gilt für Beamte mit gefährlichen Tätigkeiten?

Beamte, die einer gefährlichen Tätigkeit nachgehen (z. B. Polizisten und in einigen Bundesländern Feuerwehrleute), erhalten keine Beihilfe. Bei ihnen greift die Heilfürsorge des Staates. Dabei übernimmt der Staat notwendige Behandlungskosten in voller Höhe. Allerdings haben die Angehörigen einen Beihilfeanspruch. Zudem erhält auch der Beamte bei Pensionierung eine Beihilfe.

Eine Anwartschaft ist für Beamte, die freie Heilfürsorge erhalten, besonders wichtig. Mit dieser kann das Recht auf eine Absicherung in einem bestimmten Tarif zu einem späteren Zeitpunkt gesichert werden. So lassen sich die aktuellen Bedingungen für das Alter sichern. Eine Unterscheidung erfolgt hier zwischen kleiner und großer Anwartschaft. Mit der kleinen Anwartschaft erfolgt keine Gesundheitsprüfung mehr, die große Anwartschaft trägt durch die Kalkulierung des Versicherungsbeitrags ausgehend vom aktuellen Alter zu einem geringeren Beitrag bei.

Leistungen der privaten Krankversicherung

Die Leistungen der privaten Kranken­ver­si­che­rung übersteigen die Leistungen der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung deutlich. Zu den typischen Leistungen gehören beispielsweise

  • besserer Zahnersatz sowie kieferorthopädische Behandlungen
  • Kostenübernahme für Brillen und Kontaktlinsen,
  • Krankenhaustagegeld,
  • Leistungen beim Heilpraktiker sowie
  • Absicherung im Ausland.

Die Kosten einer privaten Krankversicherung für Beamte

Wie hoch der Beitrag zur privaten Kranken­ver­si­che­rung ist, ist vor allem von den gewählten Leistungen abhängig. Der Mindesttarif ist – verglichen mit anspruchsvollen Top-Tarifen – günstig. Weiterhin spielen Alter sowie Vorerkrankungen des Versicherten bei der Beitragsberechnung eine Rolle. Einfluss hat zudem die gewählte Selbstbeteiligung. Auch bei vielen anderen Beamtenversicherungen spielen diese Faktoren eine Rolle.

Steuerliche Geltendmachung von Versicherungsbeiträgen

Seit Januar 2010 haben Beamte die Möglichkeit, die Beiträge zur privaten Kranken­ver­si­che­rung bei der Steuer abzusetzen. Als Sonderausgaben können dabei die Basisbeiträge zu Kranken- sowie Pflege­ver­si­che­rung geltend gemacht werden. Durch das Finanzamt werden also nur Beiträge anerkannt, die für eine Grundabsicherung gezahlt werden. Beitragsanteile für individuelle Zusatzleistungen sind nicht steuerlich absetzbar.

Wie funktioniert die Erstattung bei Beihilfe?

Sobald eine Behandlung erforderlich wird, reicht der Beamte bei der Beihilfestelle die entsprechende Rechnung ein. Den festgelegten Anteil der Kosten erstattet die Beihilfestelle, den Rest muss der Beamte selbst zahlen oder mit seiner privaten Kranken­ver­si­che­rung abrechnen. Mit der Beihilfeversicherung kann eine Übernahme der Kosten auf bis zu 100 Prozent erfolgen.

Die pauschale Beihilfe

Neben der klassischen Beihilfe bieten einige Bundesländer ihren Beamten auch eine pauschale Beihilfe. Dabei erfolgt keine Beteiligung an den Kosten bei Krankheit, sondern es wird ein Zuschuss zum Beitrag zur privaten oder auch gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung gezahlt. In diesem Fall ist für Beamte ein Versicherungsschutz erforderlich, der die Krankheitskosten zu 100 Prozent übernimmt. Haben sich Beamte für die pauschale Beihilfe entschieden, ist diese Entscheidung nicht umkehrbar. Gleiches gilt natürlich für die individuelle Beihilfe.



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