Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung als Polizeibeamter

Polizeibeamte setzen sich tagtäglich gefährlichen Situationen aus. Sei es bei der Verkehrsunfallaufnahme auf einer stark befahrenen Straße, bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen oder auch bei einer typischen Fahrt mit Sonder- und Wegerechten. Das Gefahrenpotential im täglichen Dienst ist um ein vielfaches höher, als bei anderen Beamtengruppen. Gerade deshalb sehen sich viele Polizisten, vielfach unbewusst, einem großen Risiko der Dienstunfähigkeit ausgesetzt. Aber auch im privaten Bereich lauert die Gefahr einer Dienstunfähigkeit. Sei es beim Sport oder auch im Haushalt.

Dienstunfähigkeit – der Status Quo

Bei der Dienstunfähigkeit muss man zunächst bei Polizeibeamten zwischen der tatsächlichen Polizeidienstunfähigkeit und der allgemeinen Dienstunfähigkeit („Verwaltungsdienstunfähigkeit“) unterscheiden. Der Polizeiberuf bringt besondere Anforderungen mit sich, welche über das Maß der generellen Dienstfähigkeit hinausgehen. Bestes Beispiel ist hierbei der Finger der Schusshand. Sollte dieser, aus welchen Gründen auch immer, abgetrennt werden, so liegt eine Polizeidienstunfähigkeit vor. Allerdings liegt dann noch keine allgemeine Dienstunfähigkeit vor, da man, drastisch gesagt, auch mit 9 Fingern noch Verwaltungstätigkeiten ausüben kann.

Diese Unterscheidung wird später wichtig, wenn man sich die unterschiedlichen Angebote der Versicherer genauer anschaut, die eine Dienstunfähigkeitsversicherung anbieten. 

Wann ist man als Beamter bei der Polizei dienstunfähig?

Gemäß § 26 Abs. 1 Beamtenstatusgesetz ist dienstunfähig, wer wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist. Dienstunfähig ist auch, wer infolge einer Erkrankung in einem Zeitraum von 6 Monaten mehr als 3 Monate keinen Dienst getan hat und bei welchem keine Aussicht auf Wiederherstellung der Dienstfähigkeit besteht.

Die Rechtsfolge ist entweder die Versetzung in den Ruhestand oder aber die Versetzung in eine anderweitige Verwendung in der gleichen Besoldungsstufe.

Das Beamtenstatusgesetz spricht hier auch ausschließlich von Beamten auf Lebenszeit, was bereits im Gesetz den Anspruch auf Ruhegehalt oder eine anderweitige Verwendung für Beamte auf Probe und auf Widerruf ausschließt.

Wie sehen die Versorgungsansprüche aus?

Somit ist klar, dass der Dienstherr lediglich Beamten auf Lebenszeit ein Ruhegehalt auszahlt. Beamte auf Probe und auf Widerruf haben folglich keinen Anspruch und werden aus dem Dienstverhältnis entlassen. Nur bei Vorliegen eines Dienstunfalls wird ein Unterhaltsbeitrag für die Dauer der Erwerbsminderung gezahlt.Als Beamter auf Lebenszeit ergeben sich je nach Dauer des Dienstverhältnisses ein Versorgungsanspruch (Ruhegehalt) von mindestens 66,67 Prozent bis maximal 71,75 Prozent der Dienstbezüge. Insbesondere bei einer Dienstunfähigkeit in jungen Jahren führt dies zu einer beträchtlichen Verringerung des Einkommens. Lediglich durch einen sogenannten „qualifizierten Dienstunfall“ ergeben sich Ansprüche in Höhe von 80 Prozent der übernächsten Besoldungsstufe bzw. je nach Laufbahn gewisse Mindestansprüche:

  • Mittlerer Dienst mindestens A 9
  • Gehobener Dienst mindestens A 12
  • Höherer Dienst mindestens A 16

Die Anforderungen an die Anerkennung eines qualifizierten Dienstunfalls sind jedoch hoch, weshalb man sich auf diese Art der Absicherung nicht verlassen sollte.

Wie kann ich mich als Polizeibeamter absichern?

Wenn man sich diese Zahlen und die Situation anschaut, wird schnell klar, dass diese Versorgung durch den Dienstherr Lücken aufweist. Diese Lücken können Sie privat mit einer Polizeidienstunfähigkeitsversicherung schließen.

Wichtig bei der Auswahl des Vertrags ist, dass der Versicherer eine explizite Polizeidienstunfähigkeitsversicherung anbietet. Denn, wie bereits erwähnt, gibt es einen Unterschied zwischen Polizeidienstunfähigkeit und allgemeiner Dienstunfähigkeit. Wenn Sie lediglich eine allgemeine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen, kann es passieren, dass sie kein Geld von der Versicherung erhalten und dennoch Ihre Tätigkeit aufgeben müssen. 

Was kostet mich eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung?

Pauschal lässt sich das nicht sagen, da es hier auf viele Faktoren ankommt. Zum einen sind die Preise je nach Versicherer unterschiedlich. Zum anderen kommt es auf Ihre individuelle Situation und auf Ihren Gesundheitszustand an. Je nach Gefahrenpotential der Tätigkeit und den Vorerkrankungen verändert sich der Beitrag bzw. es können auch einzelne Erkrankungen ausgeschlossen werden.

Der Vorteil bei einigen Polizeidienstunfähigkeitsversicherungen ist allerdings, dass das Geld bei Nichtinanspruchnahme nicht automatich „verloren“ ist. Sie können dort, nach Ende der Vertragslaufzeit, einen bestimmten Betrag als Einmalzahlung oder als monatliche Rente ausgezahlt bekommen. Somit kann die Polizeidienstunfähigkeitsversicherung auch zusätzlich Teil der Alters­vorsorge sein.

Der Preis der Versicherung richtet sich natürlich auch nach dem Versicherungsbeginn bzw. der Laufzeit des Vertrages. Wer bereits früh, unter Umständen schon zu Beginn der Ausbildung zum Polizisten, eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung abschließt, der zahlt niedrigere Beiträge.

Generell ändern sich die Kosten für die Versicherung natürlich auch im Hinblick auf die erwartete Leistung im Versicherungsfall. Hier können Sie individuell für sich den monatlichen Betrag angeben, den Sie im Falle der Dienstunfähigkeit monatlich erhalten. So können Sie Ihre persönliche Situation und Ihren persönlichen Bedarf gezielt abdecken. 

Macht eine Polizeidienstunfähigkeitsversicherung für mich Sinn?

Aufgrund der vielfältigen Gefahren des Berufsbildes Polizist und auch der Gefahr einer Verletzung oder Erkrankung im privaten Bereich ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung absolut sinnvoll. Diese sollte schon früh im Berufsleben, optimalerweise bereits zu Ausbildungsbeginn abgeschlossen werden, um von günstigeren Tarifen zu profitieren und um die geringe Versorgung als Beamter auf Widerruf bzw. auf Probe abzusichern.

Aber auch für einen Beamten auf Lebenszeit macht der Abschluss einer solchen Versicherung noch Sinn, da auch dieser eine immense Versorgungslücke schließen muss, wenn er dienstunfähig wird. Diese Einbuße kann um die 1000 Euro netto pro Monat betragen. Anzumerken ist auch, dass sich gerade die Gefahr einer psychischen Erkrankung mit steigendem Lebens- und Dienstalter erhöht.

Lassen Sie sich für Ihre individuelle Situation beraten und ver­gleichen Sie die Angebote der unterschiedlichen Versicherer


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