Informationen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare

Nach dem Studium beginnt für viele angehende Lehrer der Vorbereitungsdienst in Form eines Referendariats. Durch diesen Abschnitt der Ausbildung soll der Referendar die Fähigkeiten erlangen um in der jeweiligen Schulform qualifiziert zu unterrichten. Je nach Bundesland befinden diese sich dann bereits in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und sind somit bereits „Beamte“. 

Der Status im Referendariat – Nur minimale Absicherung durch den Dienstherr

Nach dem Studium beginnt für viele angehende Lehrer der Vorbereitungsdienst in Form eines Referendariats. Durch diesen Abschnitt der Ausbildung soll der Referendar die Fähigkeiten erlangen um in der jeweiligen Schulform qualifiziert zu unterrichten. Je nach Bundesland befinden diese sich dann bereits in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf und sind somit bereits „Beamte“.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Referendare ab diesem Zeitpunkt bereits die volle Absicherung genießen. Insbesondere der Schutz vor Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn ergibt sich erst mit Erlangung des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit. Diesen Status erlangt man allerdings in der Regel erst nach ca. 5 Jahren, gegliedert in ca. 2 Jahre Referendariat als Beamter auf Widerruf und ca. 3 Jahre als Lehrkraft im Status des Beamten auf Probe. Dies variiert je nach Bundesland.

Schon im Rahmen des Referendariats sollten sich die angehenden Lehrkräfte Gedanken um den existenzbedrohenden Fall der Dienstunfähigkeit machen. Sollte ein Beamter auf Widerruf in diesem Status dienstunfähig werden, so erhalten Sie vom Dienstherr, außer bei einem Dienstunfall, keinerlei finanzielle Unterstützung und werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Eine solche Dienstunfähigkeit kann infolge einer Erkrankung oder eines privaten Unfalls geschehen. Und selbst bei einem Dienstunfall erhalten Sie als Beamter auf Widerruf lediglich einen Unterhaltsbeitrag für die Dauer Ihrer Erwerbsminderung.

Erst mit Erreichen der Verbeamtung auf Lebenszeit erhalten Sie, aufgrund der Alimentationspflicht des Dienstherren, ein Ruhegehalt im Rahmen des Beamtenstatusgesetzes. Je nach Länge Ihres Dienstverhältnisses zwischen 66,7 % bis 71,75 % Ihres aktuellen Grundgehaltes und weniger Zuschläge (bspw. Familienzuschlag). 

Dienstunfähigkeitsversicherung – Gerade in jungen Jahren ein Thema

Allein die Gefahr im Rahmen des Referendariats ohne jegliche Bezüge dazustehen und sich eventuell in einer finanziell schwierigen Situation wiederzufinden begründet die Wichtigkeit einer Dienstunfähigkeitsversicherung.

In jungen Jahren machen sich viele angehende Lehrer noch keinerlei Gedanken um diesen Fall. Es kann sogar unangenehm sein über dieses Thema nachzudenken. Als junger Mensch fühlt man sich gesund und fit. Doch diese Situation kann sich schlagartig ändern. Sei es durch eine plötzliche und unerwartete Erkrankung oder auch einen Unfall (Sportunfall, Verkehrsunfall).

Lehrer und bereits Referendare sind aufgrund des hohen Stresslevels in ihrem Beruf (volle Klassenzimmer, Mobbing, psychischer Druck durch Eltern und Vorgesetzte, usw.) überdurchschnittlich stark von einer Dienstunfähigkeit betroffen. Je nach Lebensalter sind die drei größten Gefahren Erkrankungen wie Krebs, Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Erkrankungen.

Gerade um diese Gefahren, die jeden treffen können, abzusichern lohnt sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung bereits im Referendariat. Wenn diese schon früh abgeschlossen wird, dann wirkt sich dies auch auf den Preis aus. Viele Versicherer bieten einen Berufsanfänger-Tarif. Weiterhin werden ab Zeitpunkt des Vertragsabschlusses alle zukünftigen Erkrankungen und Gründe für die Dienstunfähigkeit abgedeckt. Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine solche Versicherung entscheiden, dann kann sich der Preis bei vorliegenden Erkrankungen erhöhen oder aber bestimmte Krankheitsbilder ausgeschlossen werden.

Dienstunfähigkeit bedeutet nicht Berufs­unfähig­keit

Wichtig ist, dass Sie eine Versicherung mit „echter“ Dienstunfähigkeitsklausel abschließen. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Unternehmen, die bspw. Berufs­unfähig­keitsversicherungen anbieten. Im Falle einer Verbeamtung kommt es hier aber besonders auf die Dienstunfähigkeit an.

Dienstunfähig ist ein Beamter auf Lebenszeit, wenn dieser wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist.

Berufsunfähig ist, wer infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich dauerhaft außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.

Das klingt zunächst recht ähnlich, allerdings kommt es hier auf die genaue Klausel an. Denn es kann Konstellationen geben, in denen ein Amtsarzt einen Beamten für dienstunfähig erklärt, dieser allerdings nicht berufsunfähig ist. Dies liegt in der Begründung, dass es lediglich die Möglichkeit geben muss, dass eine andere Tätigkeit ausgeübt werden kann. Ob diese Tätigkeit tatsächlich angetreten wird bzw. es zu einer Anstellung kommt ist dabei irrelevant.

In diesem Fall würde eine Berufs­unfähig­keitsversicherung nicht greifen, eine Versicherung gegen Dienstunfähigkeit hingegen schon. 

Besonderheiten bei den Verträgen – Worauf Sie achten sollten

Neben der wichtigen „echten“ Dienstunfallklausel im Vertrag gibt es noch weitere Klauseln, die gerade bei einem frühen Abschluss wichtig sein können.

Zum einen die Absicherung einer Teil-Dienstunfähigkeit. Diese schließt die anteilige Zahlung des vereinbarten monatlichen Betrages schon bei der Feststellung einer Dienstunfähigkeit unter 50 % ein. Das bedeutet, dass Sie bspw. bei einer festgestellten Dienstunfähigkeit von 30 % und der damit einhergehenden Reduzierung der Arbeitszeit auf 70 % (und ebenfalls der Reduzierung der Bezüge auf 70 %) monatlich einen Betrag von der Dienstunfähigkeitsversicherung gezahlt bekommen.

Zum anderen bringt Ihnen die Nachversicherungsgarantie bzw. eine Beitragsdynamik im Vertrag die Flexibilität, die Sie in bestimmten Lebenssituationen benötigen. Die Nachversicherungsgarantie erlaubt Ihnen eine Anpassung der Auszahlungssumme im Versicherungsfall bei bestimmten Ereignissen (bspw. Verbeamtung auf Lebenszeit, Beförderung, Heirat, Geburt eines Kindes) ohne neue Gesundheitsprüfung.

Die Beitragsdynamik dagegen lässt die versicherte Summe (aber auch die Beiträge) jährlich um eine festgelegte Prozentzahl steigen. Dadurch sind Sie auch bei steigendem Versicherungsbedarf gut abgesichert.

Weiter bieten einige Versicherer die Dienstunfähigkeitsversicherung auch als gleichzeitige Rentenversicherung an. Wenn Sie die Versicherung in Ihrem Berufsleben nicht in Anspruch nehmen, dann erhalten Sie am Ende der Laufzeit eine monatliche Rente oder eine Einmalzahlung. Somit können Sie Absicherung des Schadensfalls und Alters­vorsorge kombinieren. 

Fazit – Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare lohnt sich in jedem Fall

Das sieht auch die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale so. Die Dienstunfähigkeitsversicherung gehört, neben der Privathaftpflicht, zu den wichtigsten Versicherungen für Beamte überhaupt.

Je früher Sie damit beginnen, desto weniger wird Sie die Versicherung in der Gesamtschau kosten. Daher sollten Sie bereits im Referendariat, also zu Beginn Ihrer beruflichen Laufbahn, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. 


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